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"Die gesetzlichen Grenzwerte beinhalten keine Vorsorgeaspekte"

MOBILFUNK / Interview mit dem Umweltstress-Analytiker Diplom-Ingenieur Norbert Honisch über Auswirkungen von elektromagnetischer Strahlung

BISSINGEN  Viele Menschen sorgen sich um gesundheitliche Risiken durch Mobilfunksendeanlagen. Dies ist auch in Bissingen so. Der Gemeinderat griff die Bedenken auf und beauftragte den Umweltstress-Analytiker, Diplom-Ingenieur Norbert Honisch, ein Messprotokoll der bestehenden Sendeanlagen in der Seegemeinde zu erstellen (wir berichteten). Unter dem Gesichtspunkt der Vorsorge soll die Verwaltung nach dem Willen der Bürgervertreter mit den Netzbetreibern über eine Verringerung der Strahlenstärke verhandeln. Über Vorsorge, gesetzliche Grenzwerte, Strahlengefährdung, das baden-württembergische Funkwellen-Messprojekt und Handys sprach Redaktionsmitglied Richard Umstadt mit Norbert Honisch.

Was haben die Staatsmänner in der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio unterzeichnet?

Die Regierungschefs trafen sich 1992 auf der Umweltkonferenz in Rio und beschlossen mit ihrer Unterschrift: "Bei konkretem Verdacht auf gesundheitliche Folgen neuer Techniken muss direkt reagiert und nicht abgewartet werden, bis die oft komplizierten Ursachen lückenlos nachzuweisen sind." Und weiter: "Wissenschaftliche Unsicherheit darf nicht benutzt werden, um kostenverursachende Maßnahmen, welche Umweltschäden vorbeugen, zurückzustellen."

Ich bin davon überzeugt, dass es genügend seriöse wissenschaftliche Hinweise und sogar zunehmend auch Beweise gibt, dass speziell gepulste Hochfrequenzstrahlung mit Intensitäten weit unter den derzeit geltenden gesetzlichen Grenzwerten biologische Wirkungen hat und somit speziell auch ein mittel- und langfristiges Risikopotenzial darstellt. Diese gepulsten Strahlungen gehen im Bereich der Massentechnologien speziell vom aktuellen GSM-Mobilfunk und von DECT-Schnurlostelefonen aus.

Wie wirkt elektromagnetische Strahlung auf den Körper?

Elektromagnetische Strahlung wirkt in zweierlei Form auf den Körper: Physikalisch und biologisch. Derzeit sind bei der Festlegung der Grenzwerte ausschließlich physikalische Effekte berücksichtigt worden, nämlich Schäden durch die Erwärmung des Gewebes. Biologische Wirkungen, wie sie seit Jahren beobachtet werden, wie zum Beispiel Schlaflosigkeit, -Konzentrationsprobleme, tinnitusähnliche Ohrgeräusche, Kopfschmerzen, Herzrhythmusstörungen und ähnliches sind bisher nicht einbezogen worden. Sehr ernst zu nehmende Untersuchungen mehren sich, dass gravierende Eingriffe in lebende Organismen möglich sind, von der Öffnung der Blut-Hirschranke bis hin zu Krebs und Strangbrüchen in unserer Erbinformation, der DNA. Auch der von deutschen Umweltärzten verfasste "Freiburger Appell" zeigt dieses auf.

Eine biologische Gefährdung des Menschen konnte wissenschaftlich noch nicht mit letzter Sicherheit bewiesen werden. Ist es Ihrer Meinung dennoch notwendig, die Strahlengrenzwerte so gering wie möglich zu halten?

Es ist grundsätzlich die Frage, wohin man diese Nachweisgrenze legt. Der oft zitierte "aktuelle Stand der Wissenschaft" sollte ehrlicherweise in "der aktuelle Stand des Unwissens" umbenannt werden. Außerdem: Wer legt diesen eigentlich fest? Leider ist es nach meiner Überzeugung eine seit Jahren erkennbare Tendenz, dass es immer weniger unabhängige Forschung und Wissenschaft gibt. Die notwendigen Aufträge und somit Geldmittel stammen zunehmend aus der verursachenden Industrie, und somit ist die Neutralität der Wissenschaft nach meiner Meinung in hohem Maße durch handfeste geschäftliche Interessen beeinträchtigt. Aus den bereits genannten Gründen und vor allen Dingen auch aus meiner eigenen Erfahrung aus mittlerweile vielen Tausend Messungen bin ich davon überzeugt, dass die aktuellen Grenzwerte keinesfalls dem Gedanken einer vorsorgenden Minimierung genügen und somit deutlich reduziert werden müssten.

Sind die deutschen Grenzwerte für elektromagnetische Wellen nach der 26. BImSchV Ihrer Meinung nach Vorsorgewerte?

Die deutschen Grenzwerte der 26. BImSchV. beinhalten keine Vorsorgeaspekte. Dies hat auch Professor König, der derzeitige Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz bestätigt.

Welche Grenzwerte stellen nach Ihrer Auffassung echte Vorsorgewerte dar?

Die mir bekannten gesetzlichen Grenzwerte anderer Länder wie zum Beispiel auch der Schweiz sind ebenfalls keine echten Vorsorgewerte. Einen akzeptablen Kompromiss stellen aus meiner Sicht die "Salzburger Resolutionswerte" dar. Diese besagen, dass die Summe aller Mobilfunksignale nirgendwo eine Strahlungsdichte von einem Milliwatt pro Quadratmeter überschreiten sollte. Nachdem dies also auch für Außenbereiche gilt, und im Innern von Gebäuden durch deren Abschirmung in der Regel um den Faktor zehn bis 100 niedrigere Strahlungsdichten bestehen, erreicht man dadurch in den besonders empfindlichen Nutzungsbereichert wie Schlaf- und Kinderzimmern Werte von 0,01 bis 0,1 Milliwatt/Quadratmeter. Damit sollten bei optimierender Planung auch Mobilfunk-Betreiber leben können, denn ein Mobiltelefon guter Qualität funktioniert noch unterhalb einer Strahlungsdichte von 0,000001 Milliwatt/Quadratmeter.

Wer in seinem Haus oder seiner Wohnung aus guten Vorsorgegründen noch niedrigere Strahlungsdichten erreichen möchte, kann dies durch zusätzliche Abschirmmaßnahmen erreichen. Dabei ist es aber wichtig, diese unter kompetenter messtechnischer Begleitung durchzuführen, denn durch eine falsche Vorgehensweise kann man die Ausgangssituation unter Umständen sogar noch "verschlimmbessern".

Der baden-württembergische Umweltminister stufte die Belastung durch Mobilfunk-Sendeanlagen nach dem Funkwellen-Messprojekt im Land als minimal ein. Ist diese Aussage allgemeingültig?

Ich kann diese Feststellung aus meiner langjährigen Praxis nicht nachvollziehen. Sie ergibt sich allenfalls durch die bei dem Projekt angewandte Methodik eines festen Messrasters. Im Umfeld von Mobilfunk-Sendeanlagen, die ja im Gegensatz zu Rundfunk- und Fernsehsendern zahlenmäßig um ein Vielfaches höher sind und vor allen Dingen vermehrt mitten in Wohngebieten stehen, sind die dort lebenden Menschen nach meinen und den Messungen vieler Kolleginnen und Kollegen dominant durch deren Strahlung belastet. In diesem Zusammenhang möchte ich aber ebenfalls auf die Millionen von Schnurlostelefonen nach dem DECT-Standard hinweisen, die in den Wohnungen und Häusern stehen. Deren 24 - Stunden Dauerstrahlung ist ebenfalls gepulst und verursacht in den Wohnungen eine Strahlungsdichte, die meist mehrfach über den Werten der von Außen kommenden Mobilfunk-Strahlung liegt. Daher rate ich grundsätzlich dazu, zunächst auch hierauf zu achten und das eigene DECT-Schnurlostelefon durch ein Schnurgerät oder ein Schnurlos-Telefon nach dem ungepulsten und nur im Gesprächsfall sendenden Standard CT1-Plus zu ersetzen.

Kann die Handy-Strahlung die Gesundheit beeinträchtigen?

Nach meiner festen Überzeugung ist das Risikopotenzial von Mobilfunk Strahlung, verursacht von Handy oder Sendemast nicht mehr wegzudiskutieren. Andererseits kann meines Wissens niemand sagen, wie hoch diese Risiken wirklich sind.

In einer solchen Phase der Unsicherheit gibt es nach meiner Meinung nur einen einzig sinnvollen Weg, nämlich den der intelligenten vorsorgenden Minimierung. Aus meiner Erfahrung ist diese Strategie auch in der Praxis bei etwas gutem Willen auf allen Seiten speziell auch bei der Sender-Standortwahl und den technischen Anlagedaten meist erfolgreich durchführbar. Die meisten Menschen lehnen ja nicht grundsätzlich den Mobilfunk ab, sondern besitzen selber ein oder sogar mehrere Mobiltelefone, und sind somit auch Kunden der Betreiber. Diese Tatsache sollten diese im Sinne der Kundenorientierung bei ihren Reaktionen auf die Forderung nach einer vorsorgenden Minimierung der Strahlungsbelastung aus Sicht der betroffenen Menschen stärker berücksichtigen als bisher. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass sich die Kooperation mit den Betreibern in den letzten Jahren durchaus positiv entwickelt hat und vernünftige Kompromisse erreichbar sind.

Quelle: Der Teckbote vom 29.11.2003
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