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Verkehrsfähigkeit von Arzneimitteln

Rund 5200 Arzneimittel sind seit 1. Juli 2003 in Deutschland nicht mehr verkehrsfähig.

Es handelt sich dabei um Arzneimittel im Nachzulassungsverfahren - also um solche, die bereits vor 1978 im Verkehr waren und auf deren fiktive Zulassung die die pharmazeutischen Unternehmer im Rahmen der 10. AMG-Novelle verzichtet haben. Ein Großteil dieser Arzneimittel sind altbewährte Phytopharmaka (Pflanzliche Arzneimittel). Der Gesetzgeber hatte den Unternehmern eine zweijährige Abverkaufsfrist zugebilligt, die jetzt endet.

Diese Arzneimittel stehen in den "Löschlisten", die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Bundesanzeiger und unter www.bfarm.de veröffentlicht, jetzt zusätzlich auch alphabetisch nach Arzneimittelnamen sortiert. Derzeit sind 58896 Arzneimittel in Deutschland verkehrsfähig (Stand: 20.05.2003).




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